AfD-Politiker Frohnmaier löst Debatte über Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete aus
Amelie HoffmannAfD-Politiker Frohnmaier löst Debatte über Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete aus
Eine aktuelle Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hat eine Kontroverse über Leistungen für ukrainische Geflüchtete in Deutschland ausgelöst. Er behauptete, Ukrainer mit Schutzstatus könnten bis zu sechs Monate ins Ausland reisen und dabei weiterhin Bürgergeld beziehen. Die offiziellen Regelungen sehen jedoch anders aus.
Die Debatte entsteht zu einem Zeitpunkt, an dem neue Einschränkungen bei den Flüchtlingsleistungen in den kommenden Jahren in Kraft treten sollen.
Laut geltenden Bestimmungen dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutz jährlich bis zu drei Wochen in ihr Heimatland reisen, ohne ihren Anspruch auf Bürgergeld zu verlieren – vorausgesetzt, das Jobcenter stimmt zu. Verlängerte Abwesenheiten von bis zu zwölf Wochen sind nur aus besonderen Gründen möglich, etwa bei familiären Notfällen, medizinischen Behandlungen oder Bildungszwecken. Solche Reisen müssen dem Jobcenter im Voraus gemeldet werden.
Frohnmaiers Behauptung, Leistungsbezieher könnten ein halbes Jahr im Ausland bleiben und trotzdem ihre Zahlungen erhalten, ist falsch. Jobcenter gewähren Bürgergeld nicht für derart lange Zeiträume. Sein Posting, das den Eindruck erweckte, Ukrainer könnten deutsche Sozialleistungen beziehen, während sie woanders leben, löste in den Kommentaren massive Kritik aus.
Weitere Änderungen stehen bevor: Ab dem 1. April 2025 erhalten neu ankommende ukrainische Geflüchtete kein Bürgergeld mehr. Ab dem 1. Juli 2026 werden dann auch die bereits im System befindlichen Personen auf das Asylbewerberleistungsgesetz umgestellt, das niedrigere Unterstützungsleistungen vorsieht.
Aktuell werden Bürgergeld-Zahlungen in der Regel nach drei Wochen im Ausland eingestellt – selbst für Personen mit vorübergehendem Schutz. Die Vorschriften begrenzen bereits, wie lange Leistungsbezieher sich außerhalb Deutschlands aufhalten dürfen, ohne ihre Ansprüche zu verlieren.
Der Streit verdeutlicht die Verschärfung der Leistungen für ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Ab dem nächsten Jahr erhalten Neuzugänge keinen Zugang mehr zum Bürgergeld, während bestehende Bezieher bis Mitte 2026 auf geringere Unterstützung umgestellt werden. Die offiziellen Richtlinien bestätigen, dass längere Auslandsaufenthalte den Leistungsbezug nicht erhalten – entgegen Frohnmaiers umstrittenen Aussagen.