22 March 2026, 14:14

Apotheke in Hessen wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Schwarzes und wei├čes Foto eines vintage Apothekeninneren mit einer Theke, Sch├Ąben, einer Leiter und Regalen, die mit verschiedenen Gegenst├Ąnden gefüllt sind, mit Text über dem Bild.

Apotheke in Hessen wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsanforderung der Krankenkasse IKK classic. Der Versicherer wirft der Apotheke vor, bei sieben Rezepten die Chargennummern nicht übermittelt zu haben, und verlangt daher fast 4.000 Euro zurück. Der Inhaber hat nun mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbandes formell Widerspruch eingelegt.

Seit 2012 sind Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Chargennummern von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu erfassen und zu melden. Die Regelungen, die im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) und der Fälschungsschutzverordnung festgelegt sind, sollen gefälschte Arzneimittel verhindern. Bis 2026 müssen Apotheken diese Nummern vollständig dokumentieren, die serialisierten Daten an das SecurPharm-System übermitteln und sie in die elektronische Abrechnung mit Krankenkassen wie der IKK classic aufnehmen.

Die IKK classic hatte in den Abrechnungsdaten der Apotheke sieben Rezepte identifiziert, bei denen die Chargennummern fehlten. Der Versicherer argumentiert, die Apotheke habe diese Informationen bei Abholbestellungen nicht übermittelt. Der Inhaber hingegen betont, alle Schritte seien korrekt durchgeführt und die Nummern im System erfasst worden.

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Die Apotheke arbeitet nun mit ihrem Softwareanbieter zusammen, um zu klären, warum die Chargendaten nicht in den eingereichten Dateien erschienen sind. Der Fall zeigt die anhaltenden technischen Herausforderungen bei der Einhaltung strenger Dokumentations- und Übermittlungspflichten auf.

Streitpunkt ist, ob die Apotheke ihre gesetzlichen Pflichten zur Meldung der Chargennummern erfüllt hat. Scheitert der Widerspruch, bleibt die Rückforderung in Höhe von 4.000 Euro bestehen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft haben.

Quelle