Bayern: Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Speicheltests zurückzahlen
Emil NeumannBayern: Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Speicheltests zurückzahlen
Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es während der Pandemie nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber gegen die Vorschriften verstoßen habe – trotz des Hinweises auf gutgläubiges Handeln.
Das Zentrum setzte bis Mitte 2022 auf Speicheltests mit der Bezeichnung AT088/21 oder schlicht "Saliva". Diese Tests waren jedoch seit September 2021 nicht vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen. Der Betreiber hatte dennoch über 200.000 dieser Tests erworben, da er sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verließ, die Tests seien gültig.
Das Gericht stellte fest, dass der Betreiber zudem gegen die Dokumentationspflichten verstießen hatte, indem er die vorgeschriebene Testkennung (AT-Nummer) nicht erfasste. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Verwendung nicht zugelassener Tests automatisch eine unzulässige Dienstleistung darstelle. Das Urteil bestätigte, dass die Kürzung der Zahlungen auf null Euro rechtmäßig sei und der volle Betrag zurückverlangt werden müsse.
Die Entscheidung bedeutet, dass das Testzentrum nun die gesamte Summe von 95.000 Euro erstatten muss. Das Urteil des Gerichts unterstreicht, dass die Einhaltung der Zulassungsvorschriften für Tests verbindlich ist – unabhängig von der Absicht oder den Angaben der Lieferanten. Die unterbliebene Überprüfung der Zulassung durch den Betreiber führte direkt zu der finanziellen Sanktion.






