Berliner Gericht bestätigt Entlassung wegen Machtmissbrauchs – doch Kündigung scheitert an Formfehlern
Mila SimonBerliner Gericht bestätigt Entlassung wegen Machtmissbrauchs – doch Kündigung scheitert an Formfehlern
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Entlassung des ehemaligen Leiters des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin bestätigt. Das Urteil folgt auf Vorwürfe wegen Machtmissbrauchs und Interessenkonflikten. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde jedoch seine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt.
Das Gericht bestätigte, dass der Direktor seine Position missbraucht und einen Interessenkonflikt geschaffen hatte. Sein Jahresgehalt lag bei über 220.000 Euro, das er bis zum vollständigen Wirksamwerden seiner Entlassung am 30. September 2026 weiterbeziehen wird.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit und Bestechung eingeleitet. Unabhängig davon strebt das Versorgungswerk eine zivilrechtliche Klage an, um die Verantwortung für finanzielle Verluste zu klären.
Die Verbraucherzentrale Berlin (VZB) hat ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet und einen Antrag beim Berliner Kammergericht eingereicht. Sie beantragt, dass das Landgericht Berlin II für eine mögliche künftige Schadensersatzklage zuständig sein soll. Sowohl das Versorgungswerk als auch der entlassene Direktor behalten das Recht, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen.
Der Fall bewegt sich nun auf weitere juristische Verfahren zu, während straf- und zivilrechtliche Untersuchungen laufen. Der entlassene Direktor bleibt bis zu seinem offiziellen Ausscheiden 2026 bezahlt freigestellt. Das Ergebnis der Berufungen und Klagen wird schließlich die Verantwortung für das angebliche Fehlverhalten klären.






