Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte
Emil NeumannBrandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen keine religiösen oder politischen Symbole tragen
Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole in Gerichtssälen verbietet. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Debatten in Deutschland über religiöse Bekundungen im öffentlichen Dienst – insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Die geplanten Regelungen würden sichtbare Zeichen wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze während der Verhandlung untersagen.
Die geplante Gesetzgebung knüpft an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 an. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine unparteiische Rechtsprechung untergraben könnten. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Gesetze erlassen, um die Neutralität in juristischen Entscheidungen zu wahren.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs hatte die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Der Landesrichterverband, dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick ist, unterstützt den Entwurf. Kirschnick schlägt zudem vor, das Verbot auf ehrenamtliche Richter mit sichtbaren religiösen Symbolen – etwa Tattoos – auszuweiten.
Kirschnick bestätigte, dass es in Brandenburg mindestens einen Fall gab, in dem eine Referendarin ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen wollte. Statt einer Genehmigung wurde ihr jedoch eine aufsichtsführende Staatsanwältin zugewiesen. Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitpunkt für die formelle Einführung des Gesetzes bekannt gegeben.
Ziel der neuen Regelungen ist es, jeden Anschein von Befangenheit in der Justiz zu vermeiden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg zu den Bundesländern gehören, die religiöse und politische Symbole für juristische Amtsträger einschränken. Wann das Gesetz in Kraft tritt, bleibt jedoch unklar, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen hat.






