Bundesregierung reformiert Hochschulfreiheitsgesetz nach jahrelangem Druck der Bundesländer
Bundesregierung reformiert Hochschulfreiheitsgesetz nach jahrelangem Druck der Bundesländer
Die Bundesregierung hat Änderungen am Hochschulfreiheitsgesetz vorgeschlagen, um auch landeseigene Forschungseinrichtungen in Bundesländern einzubeziehen. Die Novelle folgt auf jahrelangen Druck mehrerer Bundesländer, angeführt von Baden-Württemberg. Ziel der Reform ist es, eine als ungerecht kritisierte Benachteiligung nicht-universitärer Forschungseinrichtungen zu beenden.
Das Hochschulfreiheitsgesetz, das 2012 in Kraft trat, gewährte gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen mehr Autonomie und Flexibilität bei der Mittelverwendung. Landesbetriebe blieben jedoch ausgeschlossen – mit der Folge, dass sie Drittmittel nicht nutzen konnten, um Spitzenforscher:innen zu gewinnen.
2023 reichten Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einen gemeinsamen Antrag (BR.-Drs. 264/23) ein, um Ausnahmen vom sogenannten "Besserstellungsverbot" für diese Einrichtungen auszuweiten. Der Bundesrat prüfte die vorgeschlagenen Änderungen später.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschafts-, Arbeits- und Tourismusministerin von Baden-Württemberg, bezeichnete die Reaktion der Bundesregierung als "großen Erfolg". Die bisherige Ausgrenzung landeseigener Forschungsinstitute sei nicht zu rechtfertigen gewesen, betonte sie. Zudem unterstrich die Ministerin die Notwendigkeit leistungsfähiger und anpassungsfähiger Forschungseinrichtungen, um Wachstum und Arbeitsplätze angesichts struktureller Veränderungen zu sichern.
Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung übernimmt nun die Forderung, gemeinnützige landeseigene Forschungseinrichtungen einzubeziehen. Diese Kehrtwende erfolgt, nachdem die vorherige Bundesregierung das Problem nicht gelöst hatte.
Die Änderungen ermöglichen es landeseigenen Instituten künftig, Drittmittel einzwerben – und damit gleichzuziehen mit den Privilegien gemeinsam finanzierter Einrichtungen. Die Reform ist das Ergebnis einer langjährigen Kampagne mehrerer Bundesländer für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfung durch den Bundesrat markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Verabschiedung der neuen Regelungen.
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