Erbin scheitert mit Bürgergeld-Klage trotz Millionenvermögens vor Gericht
Sebastian HoffmannErbin scheitert mit Bürgergeld-Klage trotz Millionenvermögens vor Gericht
Eine Frau aus Stuttgart beantragte Bürgergeld, obwohl sie ein beträchtliches Vermögen geerbt hatte. Die Behörden lehnten ihren Antrag ab mit der Begründung, ihr Reichtum schließe sie von staatlicher Unterstützung aus.
Sie zog vor Gericht, doch das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Ablehnung.
Die Frau hatte ein Erbe von über 642.000 Euro nach der Teilung erhalten, darunter zwei Immobilien im Wert von 627.000 und 340.000 Euro, eine Eigentumswohnung sowie Investmentdepots mit einem Volumen von mehr als 90.000 Euro. Zudem besaß sie Gemälde, Möbel, Münzsammlungen und ein Auto.
Noch vor dem Antrag auf Sozialleistungen hatte sie eine der Immobilien für 112.500 Euro verkauft und verfügte damit über flüssige Mittel. Dennoch bewarb sie sich um finanzielle Hilfe beim Jobcenter.
Das Gericht urteilte, dass Personen mit erheblichen Vermögenswerten, die sich verwerten lassen, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Falls Vermögen innerhalb der Bewilligungsfrist veräußert werden kann, komme allenfalls ein Darlehen – nicht jedoch eine Förderung – infrage. Ihre finanzielle Situation lag deutlich über der Grenze für staatliche Unterstützung.
Die Klage scheiterte und bestätigte damit, dass beträchtlicher Wohlstand den Bezug von Sozialleistungen ausschließt. Das Urteil unterstreicht die geltenden Richtlinien: Wer über verwertbares Vermögen verfügt, muss dieses zunächst einsetzen, bevor öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Der Fall schafft zwar keine neue Rechtsprechung, präzisiert aber die Grenzen der Bürgergeld-Berechtigung.