EU führt "Nur Ja heißt Ja"-Regel ein: Revolution im Schutz vor sexueller Gewalt
Amelie HoffmannEU führt "Nur Ja heißt Ja"-Regel ein: Revolution im Schutz vor sexueller Gewalt
Die Europäische Kommission hat die "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet, um den Schutz vor sexueller Gewalt zu stärken. Dieser Schritt folgt wachsenden Forderungen nach klareren Regelungen zur Einwilligung in ganz Europa. Die Entscheidung wurde auch durch viel beachtete Fälle beeinflusst, darunter der Vorfall um Gisele Pelidot.
Die Resolution legt fest, dass sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung strafbar sind. Im Gegensatz zum älteren "Nein heißt Nein"-Standard verlagert dieser Ansatz die Beweislast auf den Täter, der nachweisen muss, dass eine Einwilligung vorlag. Deutschland führte 2016 das "Nein heißt Nein"-Prinzip ein, wodurch sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe gestellt wurden.
Das "Nur Ja heißt Ja"-Modell gilt als wirksamer, weil es Zweifel ausschließt: Schweigen oder das Ausbleiben von Widerstand bedeutet nicht automatisch Zustimmung. Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen deren Umsetzung.
Mit ihrer Entscheidung strebt die EU einen einheitlichen Ansatz zur Prävention sexueller Gewalt an. Durch eine klare rechtliche Grundlage soll die Resolution Opfer besser schützen und fairere juristische Ergebnisse gewährleisten.
Die neue Resolution unterstreicht das Prinzip, dass nur eine aktive und freiwillige Einwilligung zählt. Gleichzeitig werden andere europäische Staaten ermutigt, ihre Gesetze an diesen Standard anzupassen. Die Änderung soll die Rechtssicherheit verbessern und die Unterstützung für Überlebende sexueller Gewalt stärken.






