Gericht bestätigt Rundfunkgebühr: Klage gegen Zwangsabgabe gescheitert
Mila SimonGericht bestätigt Rundfunkgebühr: Klage gegen Zwangsabgabe gescheitert
Sieben Rundfunkbeitragszahler hatten die deutsche Rundfunkgebühr vor Gericht angefochten und argumentiert, sie finanziere einseitige Programme und sei daher ungerecht. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg wies die Klage jedoch ab und bestätigte die gesetzliche Pflichtabgabe als rechtmäßig.
Die Kläger behaupteten, die öffentlich-rechtlichen Sender würden systematisch progressive und linke Positionen bevorzugen. Diese angebliche Voreingenommenheit mache die Zwangsgebühr ungerechtfertigt. Das Gericht prüfte die Vorwürfe, fand jedoch keine Belege für eine unzulässige politische Tendenz.
Stattdessen urteilten die Richter, die öffentlich-rechtlichen Anstalten böten ein breites Programmangebot. Nachrichten, Bildung, Kultur und Unterhaltung wurden als Ausweis einer ausgewogenen Berichterstattung genannt. Zudem sah das Gericht in den Kritikpunkten der Kläger keine ausreichende Grundlage, um eine parteiische Haltung nachzuweisen.
Mit dem nun rechtskräftigen Urteil lehnte das Gericht eine Berufung ab. Die Pflichtabgabe, die die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender finanziert, bleibt damit unverändert bestehen.
Die Entscheidung bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner bisherigen Form erhalten bleibt. Die Sender müssen weiterhin ein vielfältiges Programm anbieten. Vorerst ändert sich am System nichts – die Beitragszahler müssen weiterhin ihre Abgaben leisten.






