08 June 2026, 22:08

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht: Linken-Politiker muss Behauptungen zurücknehmen

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht: Linken-Politiker muss Behauptungen zurücknehmen

Ein deutsches Gericht hat 13 AfD-Abgeordneten Recht gegeben, nachdem diese der Linkspartei vorwarfen, falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Der Streit begann während einer Landtagssitzung im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Mitglieder hätten seine Parkinson-Symptome verspottet. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun zwei Kreisverbänden der Linkspartei untersagt, die Vorwürfe in einer Pressemitteilung zu wiederholen.

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Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Bruhns Aussage, AfD-Politiker hätten sich über seinen Gesundheitszustand lustig gemacht. Das Gericht fand jedoch keine Belege für diese Behauptung und verwies auf das Fehlen von Zeugen oder Nachweisen für die angebliche Verspottung. Die Richter urteilten zudem, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen.

Ein früherer Antrag der AfD-Abgeordneten war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und stellte fest, dass die Äußerungen der Linkspartei die Persönlichkeitsrechte der Kläger rechtswidrig verletzt hätten.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Ein weiterer AfD-Abgeordneter, Thore Stein, warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schleudern“. Die Gerichtsentscheidung verbietet der Linkspartei, umstrittene Passagen ihrer ursprünglichen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

Der Beschluss stellt einen juristischen Erfolg für die betroffenen AfD-Politiker dar. Die Linkspartei muss sich nun daran halten, die umstrittenen Vorwürfe nicht zu wiederholen. Das Urteil unterstreicht zudem die Grenzen für unsubstantiierte persönliche Angriffe in politischen Auseinandersetzungen.

Quelle