Geringfügiges Leck im stillgelegten AKW Philippsburg entdeckt – doch keine Gefahr
Sebastian HoffmannGeringfügiges Leck im stillgelegten AKW Philippsburg entdeckt – doch keine Gefahr
Kleines Leck im stillgelegten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg am 10. März 2026 entdeckt
In Block 1 des stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg wurde am 10. März 2026 ein geringfügiges Leck festgestellt. Betroffen waren zwei Rohrverbindungen an einem Wassertank, die durch Korrosion beschädigt waren. Behörden bestätigten jedoch, dass von dem Vorfall keine Gefahr für Menschen oder die Umwelt ausging. Die Atomaufsichtsbehörden stuften das Ereignis als sicherheitstechnisch unbedeutend ein.
Die Undichtigkeiten traten in einem System auf, das zur Behandlung potenziell radioaktiver Abwässer dient. Die ausgetretene Flüssigkeit floss über einen Bodenablauf zurück in das vorgesehene Sammelsystem für radioaktive Abwässer der Anlage. Unter der Leckage wurden Spuren von Radioaktivität nachgewiesen, doch die betroffenen Stellen wurden umgehend mit Schellen abgedichtet.
Das betroffene System ist ausschließlich dafür ausgelegt, radioaktive Stoffe zurückzuhalten und so eine Freisetzung über das Gelände hinaus zu verhindern. Messungen ergaben keine Gefährdung für das Personal. Auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) wurde der Vorfall mit Stufe 0 eingestuft – das bedeutet keine oder eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Nach deutschen Atomrecht-Vorschriften handelt es sich um eine meldepflichtige Routinemeldung (Kategorie N).
Geplant ist nun, den beschädigten Wassertank in Zukunft auszutauschen. Bisher liegt keine offizielle Stellungnahme des Bundesumweltministeriums vor, und es wurden auch keine erweiterten Prüfungen ähnlicher Risiken an anderen Kernkraftwerksstandorten angekündigt.
Der Vorfall verursachte keine Schäden bei Mitarbeitenden oder in der Umgebung. Da die Leckagen unter Kontrolle sind und die Reparaturarbeiten laufen, wird der Rückbau der Anlage wie vorgesehen fortgesetzt. Das Ereignis bleibt nach den geltenden Kernsicherheitsstandards als geringfügiger Vorfall eingestuft.






