Großer Sozialbetrugsprozess: Bauunternehmer muss sich wegen Lohnvorenthaltung verantworten
Emil NeumannGroßer Sozialbetrugsprozess: Bauunternehmer muss sich wegen Lohnvorenthaltung verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug, Lohnvorenthaltung und Subventionsbetrug verantworten. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer groß angelegten Razzia gegen Bauunternehmen in der Region, bei der Beamte bei jüngsten Kontrollen zahlreiche Verstöße aufdeckten.
Der Angeklagte soll zwischen März 2020 und November 2021 Löhne von Arbeitnehmern einbehalten und veruntreut haben. Zudem meldete er mehrere Beschäftigte nicht bei den Sozialversicherungsträgern an, wodurch Beitragszahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro ausblieben.
Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Hilfsgeldern erschlichen zu haben. Der Prozess findet vor dem Schöffengericht statt.
Der Fall folgt auf eine großflächige Kontrolle durch Zollbeamte aus Freiburg, Lörrach und Offenburg, die am 10. März 2026 bei 36 Bauunternehmen durchgeführt wurde. Bei 20 dieser Firmen wurden Verstöße festgestellt. Die Überprüfungen betrafen 203 Beschäftigte an 11 verschiedenen Standorten in der Region Freiburg.
Im Verfahren wird das Ausmaß des mutmaßlichen Betrugs und dessen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sowie öffentliche Mittel untersucht. Ein Urteil soll klären, ob der Angeklagte die ausstehenden Beiträge und die erschlichenen Subventionen zurückzahlen muss. Der Prozess unterstreicht zudem die verschärften Bemühungen der Behörden, gegen Arbeits- und Finanzdelikte in der Baubranche vorzugehen.






