Jay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgewiesenem Missbrauchsverfahren
Mila SimonJay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgewiesenem Missbrauchsverfahren
Jay-Z hat sich erstmals zu einer Klage wegen sexuellen Missbrauchs geäußert, die 2024 gegen ihn eingereicht wurde. In dem Verfahren war auch Sean "Diddy" Combs als Beschuldigter genannt worden, es wurde jedoch später abgewiesen – doch der Fall hat den Rapper tief erschüttert. Nun geht er selbst juristisch gegen die Anklägerin und ihr Anwaltsteam vor.
In der ursprünglichen Klage wurde behauptet, Jay-Z und Combs hätten eine Frau 2000 auf einer Party unter Drogen gesetzt und missbraucht. Beide bestritten die Vorwürfe vehement, und das Verfahren wurde im Februar 2025 endgültig abgewiesen – und zwar mit der Begründung der res judicata, was bedeutet, dass die Klägerin die Beschwerde nicht erneut einreichen kann.
Jay-Z hat inzwischen eine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und ihre Anwälte eingereicht. Er wirft ihnen Erpressung und vorsätzliche falsche Anzeige vor und argumentiert, die Vorwürfe seien nur erhoben worden, um eine finanzielle Einigung zu erzwingen. Sein Rechtsteam betont, die Anschuldigungen seien von Anfang an haltlos gewesen.
In jüngsten Stellungnahmen beschrieb Jay-Z, wie "zerrüttet" ihn der Vorfall zurückgelassen habe. Er weigerte sich, einen Vergleich zu akzeptieren, und bestehe darauf, nicht für falsche Beschuldigungen zu zahlen. Das Verleumdungsverfahren läuft Stand März 2026 noch, während die Anwälte der Klägerin – darunter Tony Buzbee – weiterhin jede Schuld von sich weisen.
Der abgewiesene Missbrauchsfall hat für Jay-Z anhaltende juristische Auseinandersetzungen zur Folge. Mit seiner Verleumdungsklage unterstreicht er seinen Willen, seinen Namen reinzuwaschen und was er als böswilligen Angriff bezeichnet, anzufechten. Das Ergebnis des aktuellen Verfahrens wird zeigen, ob weitere Schritte gegen die Anklägerin und ihre juristischen Vertreter eingeleitet werden.






