Mecklenburg-Vorpommern plant Reform des Landesverfassungsgerichts gegen politische Blockaden
Sebastian HoffmannMecklenburg-Vorpommern plant Reform des Landesverfassungsgerichts gegen politische Blockaden
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungskoalition schlägt Reformen für das Landesverfassungsgericht vor
Die Koalition aus SPD, Grünen und Linken in Mecklenburg-Vorpommern hat Reformen für das Landesverfassungsgericht vorgeschlagen. Die Parteien wollen die Ernennung der Richter neu regeln und bestehende Bestimmungen in der Verfassung verankern. Ziel ist es, politische Streitigkeiten zu verhindern, die die Arbeit des Gerichts behindern könnten.
Der Vorstoß folgt auf frühere Kontroversen, darunter eine hitzige Debatte im Jahr 2020 über die Berufung von Barbara Borchardt. Ihr politischer Hintergrund hatte wochenlange Auseinandersetzungen im Landtag ausgelöst.
Der Reformplan sieht vor, die aktuellen Regeln in der Landesverfassung festzuschreiben. Damit würden eine Amtszeitbegrenzung von zwölf Jahren für Richter sowie eine Altersgrenze von 68 Jahren verbindlich verankert. So soll verhindert werden, dass künftige Regierungen diese Vorgaben leicht ändern können.
Eine weitere zentrale Neuerung zielt auf mögliche Pattsituationen ab: Wird innerhalb von sechs Monaten kein neuer Richter ernannt, könnte das Gericht selbst Vorschläge für Nachfolgekandidaten unterbreiten. Der Landtag würde anschließend über diese Kandidaten abstimmen – eine absolute Mehrheit würde für die Bestätigung ausreichen. Dieses Verfahren orientiert sich an einer kürzlichen Reform in Sachsen-Anhalt, wo mehrere Parteien eine ähnliche Umstrukturierung unterstützt hatten.
Die Opposition kritisiert die Pläne scharf. Enrico Schult von der AfD bezeichnete sie als "Verfassungstrick", um das Gericht dauerhaft an eine linke Politik zu binden. Daniel Peters von der CDU argumentierte, die Demokratie solle durch offene Debatten gestärkt werden – nicht durch Regeländerungen. Aktuell liegt die AfD in Umfragen mit 34 Prozent vor der SPD (26 Prozent) und der CDU (12 Prozent).
Die vorgeschlagenen Reformen würden den politischen Einfluss auf die Besetzung des Gerichts künftig begrenzen. Zudem soll ein Auffangmechanismus längere Vakanzen vermeiden. In den kommenden Wochen wird der Landtag über den Koalitionsentwurf beraten.






