27 March 2026, 00:10

Neues Förderprogramm für Weinbauern in Baden-Württemberg startet 2027

Schwarz-weißes Plakat von Wiseman-Downs Co., Inc. (1910–1940) zur Werbung für Landmaschinen, Gartenzubehör und Samen.

Neues Förderprogramm für Weinbauern in Baden-Württemberg startet 2027

Weinbauern in Baden-Württemberg profitieren bald von neuem Förderprogramm für mehr Nachhaltigkeit

Ab 2027 führt der Weinbausektor in Baden-Württemberg die Maßnahme "Brache im Weinbau" ein – ein zentraler Baustein der Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023–2027, der die Wettbewerbsfähigkeit und den Umweltschutz im Weinbau stärken soll.

Die unter der Kennung E16 geführte Initiative konzentriert sich auf die Regeneration der Böden und die Förderung der Biodiversität. Teilnehmende Weingüter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Die betreffenden Weinberge müssen gerodet sein, über eine ursprüngliche Pflanzerlaubnis verfügen und eine Fläche von maximal drei Hektar pro Betrieb umfassen. Die Teilnehmer erhalten eine Förderung von 2.500 Euro pro Hektar.

Um förderberechtigt zu sein, müssen Winzer eine vorgeschriebene mehrjährige Blühmischung (M3 ) mit einer Aussaatmenge von 10 bis 12 Kilogramm pro Hektar ansäen. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai oder im Spätsommer bzw. Herbst des Vorjahres erfolgen. Nach der Einsaat sind Düngemittel und Pflanzenschutzmittel verboten.

Ab dem zweiten Jahr muss die Brachfläche alle zwei Jahre gemulcht oder gemäht werden. Eine Beweidung ist außerhalb der Vogelschutzperiode erlaubt. Anträge auf Förderung werden über das FIONA-System im Rahmen des Einheitlichen Antragsverfahrens gestellt; die Frist endet am 15. Mai 2027.

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Die Maßnahme ist Teil des FAKT-II-Programms, das in der aktuellen GAP-Förderperiode die Unterstützung für Weinbaubetriebe ausgeweitet hat. Zwar liegen noch keine genauen Teilnehmerzahlen für 2023 vor, doch unterstreicht die neue Regelung den Trend zu nachhaltigeren Anbaumethoden im Weinbau.

Die "Brache im Weinbau" startet 2027 und bietet finanzielle Anreize für die Verbesserung von Bodenqualität und Artenvielfalt. Weinbauern, die die Kriterien erfüllen, können sich bis zum 15. Mai über das FIONA-System bewerben. Die Initiative steht im Einklang mit den EU-Agrarpolitik-Zielen, die auf eine nachhaltigere Ausrichtung des Sektors abzielen.

Quelle