Sachsen-Anhalts Selbstbestimmungsgesetz zeigt erste Erfolge und Herausforderungen
Emil NeumannSachsen-Anhalts Selbstbestimmungsgesetz zeigt erste Erfolge und Herausforderungen
Sachsen-Anhalts Selbstbestimmungsgesetz ist nun seit mehreren Monaten in Kraft und ermöglicht es Einwohner:innen, ihr rechtliches Geschlecht ohne langwierige Begutachtungen zu ändern. Seit der Einführung im November 2024 haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen nach den neuen Regelungen aktualisiert. Die Reform stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Das Gesetz vereinfacht das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und schafft bisherige Hürden ab. Laut dem Fachverband der Standesämter funktioniert die Reform bisher reibungslos. Seit ihrem Inkrafttreten gab es lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
Von den 976 registrierten Änderungen betrafen die überwiegende Mehrheit Erwachsene. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler wies darauf hin, dass etwa 40 Antragstellende minderjährig waren. Die meisten Jugendlichen änderten ihren Eintrag von weiblich zu männlich.
In Einzelfällen beantragten Personen nach einer ersten Korrektur eine zweite Änderung ihres rechtlichen Geschlechts. Die Landesregierung bestätigte vier solche Fälle, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Der Verband prüft derzeit mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter:innen fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird seit Ende 2024 stetig genutzt – fast tausend Menschen haben ihre Daten bereits anpassen lassen. Zwar gab es bisher kaum Probleme, doch die Debatte über strengere Auflagen für bestimmte Gruppen hält an. Die Regierung hat noch keine endgültigen Änderungen an den aktuellen Regelungen beschlossen.






