Spritpreisgesetz: Warum die neue Regelung erst im April kommt
Deutschlands neues Spritpreisgesetz wird um vier Tage verschoben
Ursprünglich sollte die neue Regelung am 29. März in Kraft treten – nun gilt sie erst ab dem 1. April. Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) verschob die Veröffentlichung, um Tankstellen eine reibungslosere Umstellung zu ermöglichen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete die Verordnung am Freitagnachmittag. Normalerweise wäre sie damit noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Samstag in Kraft getreten. Doch auf Antrag des Wirtschaftsministeriums wurde die digitale Veröffentlichung verschoben, um den Beteiligten mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Das Gesetz sieht vor, dass Tankstellen die Spritpreise nur noch einmal täglich – und zwar mittags – anpassen dürfen. Nach der Intervention des Ministeriums willigte das Bundesamt für Justiz in die Verzögerung ein. Die Präsidialabteilung wies das Amt an, das Gesetz zwar unmittelbar nach der Unterzeichnung zu veröffentlichen – jedoch erst nach Ablauf der Frist.
Die endgültige Fassung erscheint nun am 31. März im Bundesgesetzblatt. Dadurch tritt das neue Preissystem wie geplant am 1. April und nicht bereits am 29. März in Kraft.
Die Verschiebung gibt den Tankstellenbetreibern zusätzliche Tage, um sich auf die Einmal-täglich-Preisregelung einzustellen. Sobald das Gesetz gilt, dürfen die Preise nur noch mittags angepasst werden. Ziel der Neuregelung ist es, Verbrauchern mehr Planbarkeit bei den Spritkosten zu bieten.






