Waldkirch plant Schließung des Grundbuchamts bis 2026 wegen sinkender Nachfrage
Sebastian HoffmannWaldkirch plant Schließung des Grundbuchamts bis 2026 wegen sinkender Nachfrage
Der Gemeinderat von Waldkirch hat über die Schließung des örtlichen Grundbuchamts abgestimmt. Die endgültige Entscheidung soll am 25. März 2026 fallen – als Reaktion auf einen deutlichen Rückgang der Nachfrage in den vergangenen zehn Jahren. Die Verantwortlichen argumentieren, dass der Service nicht mehr kostendeckend sei: Die Personalkosten und der organisatorische Aufwand überstiegen den Nutzen bei Weitem.
Die Zahl der bearbeiteten Grundbuchauszüge in Waldkirch ist drastisch gesunken. Während das Amt 2015 noch über 100 Anträge abwickelte, waren es 2025 nur noch 37. Jeder Antrag benötigt etwa 30 Minuten Bearbeitungszeit, doch die Stadt erhebt lediglich eine Gebühr von 10 Euro pro Anfrage – was den Betrieb wirtschaftlich unhaltbar macht.
Die Verwaltung hat bereits empfohlen, das Amt so schnell wie möglich zu schließen. Eine Schließung bedarf jedoch der Genehmigung durch das Justizministerium Baden-Württemberg. Falls diese erteilt wird, kann die Änderung nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres in Kraft treten.
Bürgerinnen und Bürger können Grundbuchauszüge künftig weiterhin online über das Amtsgericht Emmendingen beantragen. Die Schließung des lokalen Amtes würde zudem den Verwaltungsaufwand verringern, da keine speziellen kommunalen Sachbearbeiterstellen mehr erforderlich wären. Der Service selbst ist freiwillig, und die Verantwortlichen bezeichnen den aktuellen Aufwand als unverhältnismäßig im Vergleich zur tatsächlichen Nutzung.
Unklar ist bisher, wie viele weitere Grundbuchämter in Baden-Württemberg bis Ende 2026 von ähnlichen Schließungen betroffen sein könnten. Ohne Zugang zu regionalen Verwaltungsdaten lassen sich keine genauen Zahlen nennen.
Ziel der geplanten Schließung ist es, die kommunalen Abläufe zu straffen und unnötige Kosten zu senken. Bei einer Genehmigung würde die Schließung zu einem der beiden festgelegten Termine im Jahr 2026 wirksam. Die Bürger müssen dann für alle künftigen Grundbuchanfragen auf das Online-System des Amtsgerichts zurückgreifen.






