Bayern streicht Steuererinnerungen – was Zahler jetzt wissen müssen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Änderungen bei der Behandlung von Vorabzahlungserinnerungen bekannt gegeben. Mit sofortiger Wirkung erhalten Steuerzahler keine Benachrichtigungen mehr vor den Fälligkeitsterminen ihrer Zahlungen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Umstiegs von der papierbasierten Kommunikation.
Bisher hatte die Behörde Erinnerungen verschickt, um Steuerpflichtige bei der fristgerechten Begleichung ihrer Vorauszahlungen zu unterstützen. Diese Schreiben enthielten auch Zahlscheine, deren Nutzung jedoch zurückging, da immer mehr Menschen auf digitale Überweisungen umstellen. Daher werden die Zahlscheine künftig nicht mehr den amtlichen Briefen beigefügt.
Das Finanzamt empfiehlt nun die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren. Dadurch werden Zahlungen automatisch und pünktlich abgewickelt. Zwar bleiben die bundesweiten Regelungen zu Vorauszahlungen – etwa Freigrenzen und Fristen – unverändert, doch hat das bayerische Amt nicht bestätigt, ob ähnliche Erinnerungssysteme in anderen Bundesländern bestehen.
Steuerzahler in Bayern müssen ihre Fristen nun selbst im Blick behalten oder auf die Lastschriftoption zurückgreifen. Die Neuerung schafft papierbasierte Erinnerungen und Zahlscheine ab. Wer weiterhin manuell zahlt, muss sich auf das neue System einstellen.






