Gericht gibt Klara Schedlich im #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen, der Anfang dieses Jahres aus dem Parlament ausschied. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer Reihe von #MeToo-Vorwürfen, die später als unbelegt eingestuft wurden.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB über mehrere #MeToo-Beschuldigungen gegen Stefan Gelbhaar berichtete. Keine dieser Vorwürfe stammte von Klara Schedlich, doch sie legte später eine eidesstattliche Versicherung zu der Angelegenheit vor. Gelbhaar wies alle Anschuldigungen als falsch zurück und verlor daraufhin seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025.
Der RBB entschuldigte sich schließlich, nachdem viele der Vorwürfe als haltlos eingestuft worden waren. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten. Dennoch gestattete es Schedlich, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – ein juristischer Erfolg für sie.
Gelbhaar verließ den Bundestag Anfang 2025, nachdem die Vorwürfe und der Entzug der Parteirückende seine politische Laufbahn belastet hatten. Das Urteil klärt zwar nicht die weiteren #MeToo-Vorwürfe, bestätigt aber Schedlichs Recht, sich dazu zu äußern.
Die Entscheidung schließt ein Kapitel in dem langwierigen Konflikt zwischen den beiden Politikern. Während Schedlichs juristischer Sieg es ihr ermöglicht, bestimmte Behauptungen zu wiederholen, hat die Kontroverse Gelbhaars politische Karriere bereits beeinträchtigt. Die Entschuldigung des RBB und die gerichtlichen Feststellungen unterstreichen die Schwierigkeiten, solche Vorwürfe zu belegen.






