24 May 2026, 00:17

Großalarm an Müngstener Brücke: Drei Spaziergänger lösen Bahn-Sperrung aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Großalarm an Müngstener Brücke: Drei Spaziergänger lösen Bahn-Sperrung aus

Drei Personen am Sonntagmittag unrechtmäßig in der Nähe der Müngstener Brücke unterwegs – Bahnstrecke gesperrt, Großalarm ausgelöst

Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen dabei entdeckt, wie sie sich widerrechtlich in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Aufenthalt zwang die Behörden zu einer vorübergehenden Sperrung der Bahnstrecke und löste einen großangelegten Einsatz der Rettungskräfte aus. Nun versuchen die Behörden, die entstandenen Kosten von den Beteiligten zurückzufordern.

Augenzeugen hatten die Gruppe – zwei Erwachsene und ein Kind – gegen 12:05 Uhr in der Nähe der Brücke gesichtet. Wie berichtet wurde, waren sie den Anweisungen einer Navigations-App gefolgt, die sie auf die Gleise geführt hatte. Innerhalb weniger Minuten musste die Bahnstrecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr gesperrt werden, um Unfälle zu verhindern.

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Die Bundespolizei, Beamte der Wuppertaler Polizeidirektion sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid rückten zum Einsatzort aus. Die Bundespolizei verzeichnete später Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Eindringlinge ein. Die Wuppertaler Polizeidirektion stellte jedem der beiden Erwachsenen zudem 118,50 Euro für ihren Anteil an den Kosten in Rechnung.

Die Feuerwehr Solingen erließ einen offiziellen Kostenbescheid nach dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens in Höhe von etwa 656 Euro. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Kostenforderungen geltend gemacht werden sollen.

Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen im Bahnverkehr und führte zu mehreren Kostenerstattungsforderungen der Einsatzkräfte. Den beteiligten Erwachsenen drohen nun ordnungsrechtliche Sanktionen und möglicherweise weitere Strafen. Die Behörden ermitteln weiterhin, ob noch ausstehende Kosten eingezogen werden können.

Quelle