30 May 2026, 20:08

Hammerbande-Anführerin Lina E. überraschend auf freiem Fuß – trotz brutaler Angriffe

Frühzeitig entlassene deutsche Linksextremistin Lina E.

Hammerbande-Anführerin Lina E. überraschend auf freiem Fuß – trotz brutaler Angriffe

Die Anführerin der gewalttätigen linksextremistischen Gruppe Hammerbande ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung – trotz der Einwände der Staatsanwaltschaft. Die Gruppe hatte zwischen 2018 und 2020 brutale Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten verübt.

Lina E., die verurteilte Rädelsführerin, war 2022 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Zu den Vorwürfen zählten zudem mehrfache gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine achtjährige Haftstrafe gefordert, doch das Gericht entschied anders.

Die Hammerbande wurde vor allem durch Hinterhalte mit Hämmern, Metallstangen und Pfefferspray bekannt, bei denen Opfer schwer verletzt wurden. Ihre Ziele waren mutmaßliche Neonazis und rechtsextreme Akteure in Ostdeutschland. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da mit Ausschreitungen und politischen Auseinandersetzungen gerechnet wurde.

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Unterstützer aus dem linken Spektrum stilisieren Lina E. zur antifaschistischen Heldin und behaupten, ihr Urteil sei politisch motiviert gewesen. Kritiker hingegen werfen der Justiz vor, die vorzeitige Entlassung zeige eine Ungleichbehandlung bei der Ahndung von linksextremer und rechtsextremer Gewalt.

Nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln ihrer Strafe – inklusive Untersuchungshaft – ist sie nun auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft zurück, die ihre Entlassung hatte verhindern wollen.

Lina E. hat das Gefängnis nach dem endgültigen Urteil verlassen. Die Entscheidung beendet einen viel beachteten Prozess, der mit Jahren militanter Auseinandersetzungen verbunden war. Ihre Freilassung entfacht erneut die Debatte über die einheitliche juristische Bewertung politisch motivierter Gewalt – unabhängig von der politischen Richtung.

Quelle