"König der Löwen"-Streit: Komiker verklagt wegen falscher Liedtext-Übersetzung
Mila Simon"König der Löwen"-Streit: Komiker verklagt wegen falscher Liedtext-Übersetzung
Ein Rechtsstreit hat sich zwischen dem Grammy-prämierten Komponisten Lebohang Morake – besser bekannt als Lebo M – und dem simbabwischen Komiker Learnmore Jonasi über die Übersetzung des ikonischen Gesangs aus Der König der Löwen entzündet. Morake hat Klage eingereicht und wirft Jonasi vor, die Zulu- und Xhosa-Texte in seinen Comedy-Programmen bewusst falsch übersetzt zu haben.
Jonasi, der derzeit durch die USA tourt, erlangte Bekanntheit, nachdem er auf America's Got Talent den Goldenen Buzzer erhielt und mehrere Comedy-Preise gewann. Seine Witze über den Gesang haben nun zu einem brisanten Gerichtsverfahren geführt.
Im Mittelpunkt der Klage steht Jonasis Behauptung, der Gesang in Der Kreis des Lebens aus Der König der Löwen bedeute sinngemäß "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott." Morake hält dies für eine falsche und schädigende Interpretation. Die offizielle Übersetzung Disneys, wie in den Gerichtsunterlagen festgehalten, lautet "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König."
Morakes Anwälte argumentieren, Jonasis Äußerungen hätten die kulturelle Bedeutung des Gesangs entwertet und einen Schaden von über 20 Millionen US-Dollar verursacht. Die Klage fordert zudem 7 Millionen US-Dollar als Strafschadensersatz. Jonasi, der Der König der Löwen in seinen Auftritten offen kritisiert hat, reagierte mit dem Vorschlag, gemeinsam mit Morake ein Video über die wahre Bedeutung des Liedes zu drehen.
Trotz der Kontroverse setzt Jonasi seine USA-Tournee fort. Seine Vertreter haben sich bisher nicht offiziell zu den konkreten Vorwürfen der Klage geäußert.
Der Fall wirft die Frage auf, wo die Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und kulturellem Respekt liegt. Morakes Klage wird klären, ob Jonasis Übersetzung als Verleumdung oder falsche Darstellung zu werten ist. Ein Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie traditionelle Musik und Liedtexte in öffentlichen Auftritten diskutiert werden dürfen.






