Lörrach verbietet Straßenprostitution ab April 2026 und beschränkt Bordelle auf zwei Zonen
Emil NeumannLörrach verbietet Straßenprostitution ab April 2026 und beschränkt Bordelle auf zwei Zonen
Lörrach führt schärfere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach strengere Vorschriften für die Prostitution einführen. Die überarbeitete Sperrgebietsverordnung, die in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet wurde, soll rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig bestimmte Bereiche schützen. Ein vollständiges Verbot von Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet tritt in Kraft, sobald die Änderungen im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Die aktualisierte Verordnung wird am 28. April 2026 offiziell in Kraft treten. Demnach wird Straßenprostitution in Lörrach flächendeckend untersagt. Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen künftig strengen Auflagen: Nur in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten werden solche Einrichtungen noch zugelassen sein.
In 20 Gewerbegebieten wird der Betrieb von prostitutionbezogenen Betrieben vollständig verboten. Hausbesuche in Privatwohnungen bleiben grundsätzlich erlaubt, können im Einzelfall jedoch Einschränkungen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von der Verordnung nicht direkt betroffen.
Laut Stadtverwaltung liegen derzeit keine neuen Anträge für Bordelle vor. Die überarbeiteten Maßnahmen entstanden in enger Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden und regionalen Stellen, um eine ausgewogene Regulierung mit praktikabler Umsetzung zu gewährleisten.
Sobald die Verordnung im Staatsanzeiger veröffentlicht ist, wird sie die Prostitution in Lörrach grundlegend verändern: Straßenprostitution wird verboten, während Bordelle auf zwei festgelegte Zonen beschränkt bleiben. Die Neuregelungen zielen darauf ab, klarere rechtliche Strukturen zu schaffen und gleichzeitig auf die Bedenken der Bevölkerung einzugehen.






