24 May 2026, 14:16

"Nazi" und "Arschloch": Wie ein Tweet fast vor Gericht endete

Beleidigungen gegen Politiker

"Nazi" und "Arschloch": Wie ein Tweet fast vor Gericht endete

Ein deutscher Autor sah sich mit einem Strafverfahren nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs konfrontiert, weil er Politiker in sozialen Medien beleidigt hatte. Der Fall wirft Fragen nach der Meinungsfreiheit auf und zeigt die weitreichenden Möglichkeiten des Gesetzes, das eine Verfolgung auch ohne formelle Anzeige erlaubt.

Obwohl das Verfahren zugunsten des Autors endete, hat die Erfahrung Zweifel daran geweckt, wie solche Gesetze sich auf normale Bürger auswirken. Der Autor war ins Visier der Ermittler geraten, nachdem er die AfD-Politikerin Anna Leisten in einem Tweet als „Nazi“ bezeichnet hatte. Trotz der Untersuchungen wurde in diesem Fall keine Anklage erhoben. Doch ein weiterer Vorfall kam ans Licht, als ein Jahr später ein Post wieder auftauchte, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ tituliert hatte.

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Der Staat verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse und erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen Beleidigung. Ein solcher Beschluss ermöglicht eine Verurteilung ohne Prozess, sofern der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt. Der Autor wehrte sich dagegen – und das Verfahren wurde schließlich eingestellt.

Paragraf 188 sieht strengere Strafen vor als andere Beleidigungsparagraphen und verjährt erst nach fünf Jahren. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat die Regelung scharf kritisiert und argumentiert, sie gefährde die freie Meinungsäußerung. Der Autor, der selbst Hass gegen lokale Amtsträger beobachtet hat, ist überzeugt, dass das Gesetz den Hass auf Politiker eher schüre als eindämme.

Zwar entging der Autor einer Verurteilung, doch er bleibt besorgt über die Auswirkungen des Gesetzes auf andere. Paragraf 188 ermöglicht Strafverfolgungen ohne Anzeige des Opfers und setzt viele Menschen der Gefahr aus, wegen online geäußerter Meinungen juristisch belangt zu werden. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte über Meinungsfreiheit und die Grenzen der Strafbarkeit von Beleidigungen.

Quelle