17 June 2026, 19:21

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten und klar beschrifteten Stornierungsbutton für Online-Verträge anbieten. Dies sieht eine neue EU-Richtlinie vor, die in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. Andere EU-Länder müssen die Regelung zunächst in ihre Gesetzgebung übernehmen, bevor sie in Kraft tritt.

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Der Button muss leicht auffindbar und deutlich gekennzeichnet sein, etwa mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“. Die Pflicht gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Zudem darf der Kündigungsvorgang nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.

Verbraucher erhalten nach der Stornierung umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail. Der Button ändert nichts an der bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beträgt.

Fehlt der Button auf der Website, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Ziel der Neuerung ist es, die Kündigung von Online-Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Während deutsche Unternehmen die Vorgabe bis zum 19. Juni erfüllen müssen, folgt der Rest der EU, sobald die Richtlinie in nationales Recht überführt wurde. Ein fehlender Button kann für Verbraucher eine verlängerte Widerrufsfrist zur Folge haben.

Quelle