10 May 2026, 16:08

Neue Familienrechtsreform: Bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt geplant

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem dünnen schwarzen Rand, mit einem Bild einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neue Familienrechtsreform: Bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Reformen des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Richter gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern verbieten können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bereits bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Reformen würden den Richtern jedoch weitergehende Eingriffsmöglichkeiten geben. Sie könnten zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote gegen gewalttätige Eltern verhängen, wenn die Sicherheit des Opfers gefährdet ist.

Das Justizministerium betont, dass es keine automatischen Verbote geben werde. Stattdessen soll jeder Fall individuell von den Familiengerichten geprüft werden. Je nach Situation könnten die Richter auch weniger einschneidende Maßnahmen anordnen, etwa betreute Umgangskontakte.

Die geplante Neuregelung zielt insbesondere auf Fälle ab, in denen ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. Selbst wenn das Kind nicht unmittelbar betroffen war, sollen die Gerichte künftig eingreifen und den Kontakt einschränken können, um das Opfer zu schützen.

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Falls die Reform verabschiedet wird, erhalten die Familiengerichte mehr Instrumente, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Richter könnten dann – abhängig von der Schwere des Falls – den Zugang gewalttätiger Eltern zu ihren Kindern ganz oder teilweise unterbinden. Die Änderungen sollen Lücken im bestehenden System schließen, durch die Opfer trotz gesetzlicher Schutzmechanismen weiterhin gefährdet sind.

Quelle