Neues Gesetz soll Pflegeheime entlasten – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung zielt darauf ab, den manuellen Aufwand in Pflegeeinrichtungen durch die elektronische Übermittlung zu verringern. Allerdings verlagert sich die zusätzliche Arbeit damit in die Arztpraxen.
Der Vorschlag ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Er sieht eine Übergangsregelung vor, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 in den speziellen Versorgungsdienst integriert werden. Aktuell sind 90 Prozent der rund 880.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland – etwa 792.000 Menschen – durch Versorgungsverträge zwischen ihren Heimen und Apotheken abgedeckt.
Im neuen System würde jeder Bewohner etwa 36 Rezepte pro Jahr benötigen, die alle elektronisch über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt werden. Technische Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Pflegeheime Benachrichtigungen erhalten, sofern ein Bewohner nicht widerspricht. Dennoch wird die Umstellung die Arbeitsbelastung in den Arztpraxen erhöhen, insbesondere beim Umgang mit E-Rezepten.
Das Gesundheitsministerium rechnet mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro durch den direkten Übermittlungsprozess. Hinzu kommen jährliche Ausgaben von 8,834 Millionen Euro für die Praxen, um die elektronischen Rezepte zu verwalten.
Das Gesetz soll die Pflegeheime entlasten, indem es den manuellen Versand von Rezepten überflüssig macht. Doch die höhere Belastung der Arztpraxen führt zu steigenden Kosten und mehr Verwaltungsaufwand. Das System bleibt bis zur vollständigen Integration der Pflegeheime in den speziellen Versorgungsdienst im Jahr 2029 bestehen.






