Neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Nachhaltigkeit oder leere Versprechungen?
Amelie HoffmannNeues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Nachhaltigkeit oder leere Versprechungen?
Der Bundeskabinett hat ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, das die Lebensdauer von Haushaltsgeräten und Elektronikgeräten verlängern soll. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die geplante Obsoleszenz einzudämmen, indem Reparaturen leichter zugänglich gemacht werden. Kritiker monieren jedoch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin mit hohen Reparaturkosten konfrontiert sein könnten.
Der Entwurf, den Hubig Anfang dieses Jahres vorlegte, setzt eine EU-Richtlinie um, die Hersteller verpflichtet, für Produkte wie Waschmaschinen bis zu zehn Jahre und für Smartphones bis zu sieben Jahre Reparaturdienstleistungen anzubieten. Zudem sieht das Gesetz eine zwölfmonatige Garantieverlängerung für durchgeführte Reparaturen vor.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, übt scharfe Kritik am aktuellen Stand des Gesetzes. Er bezeichnet die künstlich herbeigeführte Obsoleszenz als "berechneten Betrug" und fordert, dass Geräte von vornherein so konstruiert werden müssen, dass sie sich einfach und kostengünstig reparieren lassen. Laut Ehling müssten Reparaturkosten niedriger ausfallen als der Neukaufpreis, um Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Vorteil zu bieten.
Hauptkritikpunkt der Linken ist, dass das Gesetz nicht weit genug geht, um die Bezahlbarkeit von Reparaturen zu garantieren. Zwar erweitert es die Reparaturansprüche über die Garantiezeit hinaus, doch Ehling warnt: Ohne strengere Preiskontrollen könnten viele Verbraucher den Austausch gegen ein neues Gerät weiterhin als günstigere Alternative wahrnehmen.
Das verabschiedete Gesetz stellt einen Schritt dar, um Elektroschrott zu reduzieren, indem Reparaturen statt Neukäufe gefördert werden. Hersteller sind nun gesetzlich verpflichtet, für bestimmte Produkte langfristige Reparaturmöglichkeiten anzubieten. Ob es jedoch gelingt, Reparaturen für Verbraucher tatsächlich erschwinglich zu machen, bleibt abzuwarten.






