Niedersachsen führt einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf in Apotheken ein
Mila SimonNiedersachsen führt einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf in Apotheken ein
Neuer einheitlicher Vertrag für die Belieferung mit Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist ein neuer einheitlicher Vertrag für die Lieferung von Praxisbedarf in Kraft gesetzt worden. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ein Flickwerk veralteter Regelungen. Ab dem 1. Juli 2023 gilt damit ein standardisiertes System für Apotheken im gesamten Bundesland.
Die bisherigen Bestimmungen wären zwar erst am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, doch die LAV kündigte sie vorzeitig. Ohne die neue Vereinbarung hätten Apotheken eine vertragliche Lücke bei der Versorgung mit Praxisbedarf riskiert. Dazu zählen Arzneimittel und Materialien, die für mehrere Patienten oder in Notfällen verwendet werden.
Der Vertrag führt einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf ein. Zudem passt er die Vergütung für Apotheken an, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern. Die Bezahlung startet bei 80 Cent pro Dosis und steigt in zwei Stufen auf einen Euro an.
Sämtliche Apotheken, die Vertragsärzte in Niedersachsen beliefern, müssen sich nun an denselben Rahmen halten. Wie viele Apotheken genau betroffen sind, geht aus den verfügbaren Angaben nicht hervor.
Der neue Vertrag sichert eine einheitliche Vorgehensweise bei der Versorgung mit Praxisbedarf in ganz Niedersachsen. Er beseitigt die Unsicherheit einer möglichen Versorgungslücke und legt klare Vergütungsbedingungen fest. Ab Juli 2023 gelten für Apotheken und Ärzte dieselben Regeln.






