18 April 2026, 16:09

Nürnberg darf vorläufig im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter

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Nürnberg darf vorläufig im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Stadt Nürnberg vorläufig erlaubt, Teil des "Bündnisses gegen Rechtsextremismus" zu bleiben. Die Entscheidung fiel am Donnerstag nach einem langwierigen Rechtsstreit über die staatliche Neutralitätspflicht im Umgang mit der rechtspopulistischen AfD. Der Fall bleibt jedoch ungelöst und wird nun einer weiteren Prüfung unterzogen.

Der juristische Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis klagte. Zwei Jahre später urteilte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst gegen Nürnberg, woraufhin die Stadt in Berufung ging. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall nun zur vertieften Prüfung zurückverwiesen.

Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, führte vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März die Kampagne "Demokratie. Keine Alternative!" durch. Es wird unter anderem aus öffentlichen Mitteln finanziert, etwa von der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.

Nun muss das Gericht klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen. Zudem wird geprüft, ob Nürnberg zu viel Einfluss auf das Netzwerk ausübt.

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Bis auf Weiteres darf Nürnberg Teil des Bündnisses bleiben, doch der Rechtsstreit ist noch lange nicht beendet. Die nächste Instanz wird entscheiden, ob das Engagement der Stadt gegen die Neutralitätsregeln verstößt. Bis dahin arbeitet das Bündnis gegen Rechtsextremismus unter anhaltender juristischer Beobachtung weiter.

Quelle