Ramelow scheitert mit Blockade gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Sebastian HoffmannRamelow scheitert mit Blockade gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag der Linken zur Deckelung der Abgeordnetenbezüge zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag als voraussichtlich unzulässig zurück. Ramelow hat daraufhin Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Vorstoß des Parteivorstands der Linken. Dieser sieht vor, dass Abgeordnete im Bundestag und im Europäischen Parlament ihr Einkommen auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers begrenzen sollen. Ramelow argumentiert, der Plan sei verfassungswidrig und habe bereits interne Parteiwahlen beeinflusst.
Er hatte beim Bundesschiedsgericht der Linken einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem Parteitag zur Abstimmung kommt. Das Gericht entschied jedoch, Ramelow fehle es an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis. Die Begründung war eindeutig: Die Gehaltsdeckelung wurde vom Parteitag noch nicht beschlossen.
Die Entscheidung wurde später von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zitiert. Trotz der Niederlage gibt Ramelow nicht auf und will das Urteil weiter anfechten.
Mit der Ablehnung des Antrags ist die Debatte noch nicht beendet. Ramelows Berufung hält die Angelegenheit weiter in der Diskussion. Vorerst bleibt der Vorschlag der Linken zur Gehaltsbegrenzung in der Schwebe, bis der Parteitag eine endgültige Entscheidung trifft.






