Rechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird
Amelie HoffmannRechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird
Rechtsexperte Helmut Frister kritisiert Deutschlands Umgang mit Schwarzfahrerei
Der Juraprofessor Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen deutschen Praxis bei der Verfolgung von Fahrpreishinterziehung. Seiner Ansicht nach sollten Bagatelldelikte wie das einfache Schwarzfahren ohne Gewaltanwendung nicht als Straftaten behandelt werden. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der die Debatte über die Belastung der Gerichte und Gefängnisse durch solche Fälle an Fahrt aufnimmt.
Frister betont, dass nur schwerwiegendes Fehlverhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Einfaches Schwarzfahren – etwa wenn keine Sperren überwunden werden – sei vielmehr eine zivilrechtliche Verfehlung als ein Verbrechen. Das aktuelle Recht ignoriere seiner Meinung nach den Grundsatz, dass strafrechtliche Sanktionen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten.
Mittlerweile führt jedes vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Fahrpreishinterziehung zurück. Dies belaste das Justizsystem unnötig, so Frister. Zwar fordert er Reformen, um die Gerichte zu entlasten, lehnt aber eine vollständige Streichung des § 265a StGB ab.
Bei Schwarzfahren im Fernverkehr könnten strafrechtliche Konsequenzen weiterhin gerechtfertigt sein, räumt Frister ein. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall solche Fahrten. Allerdings warnt er, dass selbst verwaltungsrechtliche Strafen durch Ersatzzwangshaft zu Freiheitsentzug führen könnten – eine Entwicklung, die er für inakzeptabel hält.
Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Prozessstaus zu verringern, ohne auf Sanktionen bei schwerer Fahrpreishinterziehung zu verzichten. Seine Position spiegelt die Sorge wider, dass Bagatelldelikte das Rechtssystem übermäßig belasten. Die Diskussion über eine Reform des § 265a StGB wird voraussichtlich anhalten, während Politiker seine Argumente abwägen.






