Streit um Spritpreise: Pendlerpauschale oder Übergewinnsteuer für Ölkonzerne?
Emil NeumannStreit um Spritpreise: Pendlerpauschale oder Übergewinnsteuer für Ölkonzerne?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche schlägt Erhöhung der Pendlerpauschale vor, um die Belastung durch hohe Spritpreise zu mildern. Gleichzeitig bringt Finanzminister Lars Klingbeil eine Übergewinnsteuer für Ölkonzerne ins Spiel, um dasselbe Problem anzugehen. Beide Minister sind sich uneinig über den besten Weg, Autofahrer zu entlasten.
Aktuell beträgt die Pendlerpauschale 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Reiche möchte diesen Satz vorübergehend erhöhen, da dies ihrer Meinung nach direkt denen helfe, die auf das Auto für ihren Arbeitsweg angewiesen sind. Andere Vorschläge wie Tankgutscheine oder eine Preisobergrenze für Benzin lehnt sie als unwirksame Lösungen ab.
Unterdessen hat Klingbeil die Idee einer Übergewinnsteuer für Ölkonzerne wiederaufgegriffen – ähnlich dem temporären EU-Solidaritätsbeitrag von 2022. Damals wurde auf Gewinne, die die durchschnittlichen Preise um 20 Prozent oder mehr überstiegen, eine Steuer von 33 Prozent erhoben, wodurch der Bund über zwei Milliarden Euro einnahm. Reiche zweifelt jedoch die Rechtmäßigkeit eines solchen Schritts an und verweist auf ein früheres Urteil des Bundesfinanzhofs, das solche Maßnahmen in Frage stellte.
Zudem argumentiert Reiche, dass es aus ökonomischer Sicht weder Übergewinne noch entsprechende Steuern gebe. Stattdessen bestehe sie darauf, dass gezielte Entlastungen über die Pendlerpauschale der fairere und praktikablere Weg seien, um Autofahrer zu unterstützen.
Die Debatte zeigt eine grundsätzliche Uneinigkeit: Während der eine Minister auf eine Besteuerung der Ölkonzerne setzt, bevorzugt die andere direkte Hilfen für Pendler. Sowohl Änderungen an der Pendlerpauschale als auch neue Steuern würden jedoch weitere Beratungen erfordern, bevor sie umgesetzt werden können.






