Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Der Flaggenstreit in Deutschland erreichte im Mai 1926 einen Wendepunkt, als Reichspräsident Paul von Hindenburg die Zweite Flaggenverordnung erließ. Damit sollte ein erbitterter Konflikt um die nationalen Symbole beigelegt werden, der die Weimarer Republik seit Jahren spaltete. Anhänger der alten kaiserlichen Farben standen Befürwortern der neuen republikanischen Flagge gegenüber – eine Auseinandersetzung, die die politischen Spannungen weiter verschärfte.
Der Streit um die deutsche Flagge schwelte bereits seit den frühen Tagen der Weimarer Republik. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatten sich zwei klare Lager herausgebildet: der „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und der „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“. Während rechtsextreme und konservative Kräfte eine Rückkehr zu den alten kaiserlichen Farben forderten, setzten sich Linke und Gemäßigtere kompromisslos für die republikanische Trikolore in Schwarz-Rot-Gold ein.
Der zum „Reichskunstwart“ ernannte Edwin Redslob erhielt den Auftrag, die „künstlerische Gestaltung“ des Reiches zu klären – einschließlich der Flaggenfrage. Trotz unzähliger Entwürfe und eigener Vorschläge gelang es ihm nicht, eine einheitliche „Reichsflagge“ zu schaffen, die alle Seiten zufriedenstellte. Jeder Vermittlungsversuch scheiterte, und der Konflikt blieb ungelöst.
Anfang Mai 1926 unterbreitete der parteilose Reichskanzler Hans Luther – unter Druck der Deutschen Volkspartei (DVP) – einen Lösungsvorschlag. Hindenburg griff den Plan auf und erließ am 5. Mai die Zweite Flaggenverordnung. Das Dekret schrieb vor, dass deutsche diplomatische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die schwarz-rot-goldene Nationalflagge als auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hissen mussten.
Nur wenige Tage später, am 9. Mai, veröffentlichte Hindenburg einen offenen Brief, in dem er zu einem verfassungspolitischen Kompromiss aufrief. Doch die Hoffnung auf Entspannung trog: Der Flaggenstreit zog sich bis 1933 hin. Jeder neue Vorschlag entfachte die Debatten von Neuem, ohne dass eine dauerhafte Lösung gelang.
Die Verordnung von 1926 konnte die Gräben nicht überbrücken. Im Ausland wehten zwar beide Flaggen nebeneinander, doch im Inland blieben die Gegensätze bestehen. Das Scheitern bei der Einigung über nationale Symbole spiegelte die tiefer liegenden politischen Zerklüftungen der Weimarer Zeit wider.






