04 April 2026, 16:10

Apothekerin akzeptiert Rabattgutscheine der Konkurrenz – ein mutiger Schritt für zufriedene Kunden

Plakat mit der Überschrift "Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo, das wahrscheinlich über die Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Regierung informiert.

Apothekerin akzeptiert Rabattgutscheine der Konkurrenz – ein mutiger Schritt für zufriedene Kunden

Claudia Bauer, Inhaberin der Rennsteig-Apotheke in Steinbach am Wald, hat einen ungewöhnlichen Schritt gewagt, um ihre Kunden zufriedenzustellen: Sie akzeptiert nun Rabattgutscheine von Konkurrenzapotheken in ihrem eigenen Geschäft. Diese Entscheidung fällt nach Jahren, in denen sie das Geschäft führt und beobachtet hat, wie extreme Preissenkungen die Branche verändern.

Steinbach am Wald, die einzige bayerische Stadt, durch die der berühmte Rennsteig-Wanderweg führt, ist auch Heimat dieser kleinen, aber entschlossenen Apotheke. Bauer versorgt die Gemeinde seit 25 Jahren – seitdem sie von Bonn in den Landkreis Kronach in Oberfranken zog, um das Geschäft zu übernehmen.

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Ihre neue Regelung kündigte Bauer zunächst auf Facebook an. Dort erklärte sie, sie wolle Frust vermeiden und ihren Kunden einen besseren Service bieten. Ihrer Meinung nach sollten Menschen nicht weite Strecken zurücklegen müssen, nur um ein paar Euro zu sparen.

Zwar bietet auch sie selbst Rabatte an – in der Regel etwa 20 Prozent –, doch hält sie die Angebote einiger Mitbewerber für übertrieben. Manche Apotheken senken die Preise um bis zu 52 Prozent, was aus ihrer Sicht ein falsches Bild von der wirtschaftlichen Lage der Branche vermittelt. Stattdessen setzt sie auf moderate Aktionen und verteilt gelegentlich auf Nachfrage kleine Gratisartikel wie Taschentuchpackungen.

Rechtlich ist ihr Vorgehen einwandfrei. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 bestätigte, dass die Annahme von Gutscheinen und Rabatten der Konkurrenz grundsätzlich zulässig ist. Spätere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt sowie weitere BGH-Bestätigungen bis 2025 haben diese Haltung gestärkt. Solange kein unlauterer Wettbewerb vorliegt, gibt es für regionale Ketten und unabhängige Apotheken wie die von Bauer keine Einschränkungen.

Neben dem Kundenservice liegt Bauer auch die Belegschaft am Herzen. Aktuell sucht sie nach zusätzlichem Personal, darunter Apotheker und Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), um das Geschäft zu unterstützen.

Bauers Politik spiegelt ihr langjähriges Engagement für die Gemeinde und ihr Bekenntnis zu fairen Preisen wider. Indem sie die Rabatte der Konkurrenz anerkennt, möchte sie lokale Kunden halten, ohne zu radikalen Preissenkungen greifen zu müssen. Die Apotheke bewegt sich damit weiterhin im rechtlichen Rahmen und passt sich gleichzeitig den Herausforderungen eines sich wandelnden Marktes an.

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