BGH verhandelt über Schufa-Transparenz bei Bonitätsbewertungen
Vor dem Bundesgerichtshof wird derzeit ein Rechtsstreit darüber verhandelt, wie viel Transparenz die Schufa über ihr Bonitätsbewertungsverfahren preisgeben muss. Fünf Kläger argumentieren, dass die aktuellen Angaben des Unternehmens nicht ausreichend detailliert seien. Die Schufa hingegen betont, ihre Offenlegung erfülle bereits die gesetzlichen Vorgaben – doch die Kläger fordern tiefere Einblicke in die Berechnung der Scoring-Werte.
Das Oberlandesgericht Dresden hat bereits entschieden, dass die Schufa Verbrauchern klare Informationen über die zentralen Faktoren und deren Gewichtung bei der Bonitätsbewertung liefern muss. Dieser Richterspruch erhöht den Druck, da der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wird. Das höchste deutsche Zivilgericht muss nun klären, ob die bisherigen Angaben der Schufa den Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfungen genügen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen plant, dieses Modell bis Ende 2028 vollständig einzuführen und damit ein älteres, komplexeres System abzulösen.
Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, wie detailliert Verbraucher über algorithmische Entscheidungen informiert werden müssen. Zudem tritt im November 2026 ein neues Datenschutzgesetz für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft, das die Arbeitsweise der Schufa und ähnlicher Unternehmen weiter beeinflussen könnte.
Die Entscheidung des BGH wird maßgeblich bestimmen, welchen Transparenzgrad die DSGVO bei Bonitätsbewertungen verlangt. Sie könnte zudem richtungsweisend für andere automatisierte Entscheidungsverfahren sein. Das Urteil wird die Pflichten von Unternehmen klären, die datenbasierte Bewertungen einsetzen.






