Gericht verweigert Frau Auskunft über Halbgeschwister aus Samenspende
Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat ihren Rechtsstreit um die Offenlegung von Details über die Spenden ihres biologischen Vaters verloren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass sie kein Anrecht auf Informationen darüber hat, wie oft sein Sperma verwendet wurde. Das Urteil folgt auf eine Berufung, nachdem ihr ursprünglicher Antrag von einem niedrigeren Gericht abgewiesen worden war.
Die Klägerin hatte vom behandelnden Arzt konkrete Auskünfte gefordert. Sie wollte wissen, wie häufig das Sperma ihres biologischen Vaters eingesetzt wurde, wie viele Lebendgeburten daraus resultierten und wie viele Kinder ursprünglich geplant waren. Zudem begehrte sie Angaben über mögliche Halbgeschwister – angetrieben von der Sorge, zufällig auf Verwandte zu treffen.
Das Gericht erkannte zwar ihr Recht an, ihre biologische Abstammung zu kennen, verwies jedoch darauf, dass sich dieses nicht auf die begehrten Daten erstrecke. Ihr Argument, sie könne eine genetische Veranlagung für eine Autoimmunerkrankung geerbt haben, wies es als irrelevant für ihren Lebensstil oder ihre medizinische Versorgung zurück. Auch für ihren Wunsch, unbeabsichtigte Begegnungen mit Halbgeschwistern zu vermeiden, sah das Gericht keine rechtliche Grundlage.
Nach dem deutschen Samenspenderregistergesetz besteht kein Anspruch auf Informationen darüber, wie oft Spenden eines Donors verwendet wurden. Der beklagte Arzt bestätigte, dass die teilweise Vernichtung von Unterlagen und die Möglichkeit nicht registrierter Geschwister eine zuverlässige Zählung unmöglich mache. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht bestätigten diese Position und wiesen die Berufung zurück.
Das Urteil bestätigt, dass die Klägerin keinen gesetzlichen Anspruch auf die von ihr geforderten Details hat. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf die geltenden Gesetze und die Unmöglichkeit, die genaue Anzahl von Halbgeschwistern zu überprüfen. Für solche Informationen müsste sie Gerichtsakten, medizinische Unterlagen oder veröffentlichte Rechtsberichte direkt einsehen.






