AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
22. Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat in ihrem Streit mit dem Verfassungsschutz eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte im Januar 2025 die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“. Das Urteil markiert eine neue Etappe in dem langwierigen Konflikt um die politische Ausrichtung der Partei.
Die AfD weist die Vorwürfe seit Langem zurück und bezeichnet die Bewertungen des Verfassungsschutzes als willkürlich und ungerecht. Nun droht die Partei mit weiteren rechtlichen Schritten, sollte die Entscheidung nicht zurückgenommen und der vollständige Bericht der Behörde nicht veröffentlicht werden.
Der Streit begann vor zwei Jahren, als der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband erstmals als rechtsextrem einstuft. Die Partei focht die Entscheidung umgehend an und argumentierte, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert und verzerrt worden. Mittlerweil haben jedoch zwei verschiedene Gerichte zugunsten der Behörde entschieden und die Klagen der AfD abgewiesen.
Das sächsische Innenministerium verteidigt sein Vorgehen und betont, die Einstufung folge etablierten rechtlichen Maßstäben. Dennoch gibt sich die AfD kämpferisch. Die Partei fordert die vollständige Veröffentlichung der Bewertung durch den Verfassungsschutz, die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt zurückgehalten werde.
In einem separaten, aber verwandten Fall hat der Verein zur Durchsetzung der Grundrechte e.V. Beschwerde gegen die Bundesregierung wegen einer angeblichen Eidespflicht eingereicht. Dieser Fall wurde jedoch noch nicht verhandelt und steht frühestens nach dem 22. Dezember 2025 auf der gerichtlichen Agenda.
Der sächsische AfD-Landesverband kündigte nun an, den Rechtsstreit weiter eskalieren zu wollen. Sollte die Einstufung nicht aufgehoben und der vollständige Bericht nicht offengelegt werden, will die Partei den Fall vor höhere Instanzen bringen.
Das Gerichtsurteil stärkt die Position des Verfassungsschutzes in der Auseinandersetzung mit dem sächsischen AfD-Landesverband. Die Partei steht nun vor der Wahl, das Urteil zu akzeptieren oder den juristischen Weg weiterzuverfolgen. Angesichts der wiederholten Erfolge des Innenministeriums bei der Verteidigung der Einstufung deutet jedoch vieles darauf hin, dass der Konflikt noch länger andauern wird.
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