BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt für den unfertigen Dachgeschossausbau nach der Insolvenz?

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Ein Dach mit einem Gebäude und einem Fenster im Hintergrund.Admin User

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt für den unfertigen Dachgeschossausbau nach der Insolvenz?

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachgeschossausbaus

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachgeschossausbaus

  1. Dezember 2025, 10:07 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. Februar ein richtungsweisendes Urteil in einem langjährigen Streitfall aus Nordrhein-Westfalen fällen. Im Mittelpunkt steht eine Wohnungseigentümergemeinschaft und die Frage, welche Teile unfertiger Dachgeschosswohnungen nach der Insolvenz eines Bauunternehmens noch fertiggestellt werden müssen. Das Gericht muss klären, welche Baumaßnahmen die Gemeinschaft rechtlich umsetzen muss.

Der Konflikt begann vor Jahren, als der Entwickler insolvent wurde und die Dachgeschosswohnungen unvollendet zurückließ. 2019 verurteilte ein unterinstanzliches Gericht die Eigentümergemeinschaft dazu, gemeinsame Bauteile der Wohnungen zu errichten – ein Urteil, das später rechtskräftig wurde. Doch der genaue Umfang dieser Verpflichtungen blieb unklar.

Das Landgericht Düsseldorf entschied zunächst zugunsten der Gemeinschaft und legte fest, dass nur Außenwände und tragende Innenwände gebaut werden müssten. Die Dachgeschossbesitzer forderten jedoch mehr: Sie bestehen darauf, dass die Gemeinschaft auch nichttragende Trennwände, Heizkörper, Rohrleitungen, Elektroleitungen und Dachflächenfenster installieren muss.

Die Eigentümergemeinschaft wehrt sich gegen diese Forderungen mit dem Argument, dass es sich bei diesen Elementen nicht um Gemeinschaftseigentum handele. Stattdessen sollten die einzelnen Eigentümer die Installationen selbst vornehmen. Da keine Einigung in Sicht ist, brachten die Dachgeschossbesitzer den Fall vor den BGH, der nun die rechtlichen Grenzen der Verantwortung der Gemeinschaft festlegen wird.

Die Entscheidung des BGH am 27. Februar wird klären, welche Arbeiten die Gemeinschaft in den unfertigen Wohnungen abschließen muss. Das Urteil wird Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle über Gemeinschaftseigentum in Wohnanlagen haben. Bis dahin bleibt der Konflikt über die Kosten- und Verantwortungsfrage für die ausstehenden Arbeiten ungelöst.

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