Neuer Prozess für Drogenhändler: Wie *Anom*-Daten vor dem Mannheimer Gericht auf dem Prüfstand stehen

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Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Neuer Prozess für Drogenhändler: Wie *Anom*-Daten vor dem Mannheimer Gericht auf dem Prüfstand stehen

Ein verurteilter Drogenhändler hat nach der Intervention der höchsten deutschen Gerichte in seinem Fall ein neues Verfahren erstritten. Der Mann, der ursprünglich zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war, hatte die Verwendung von Daten des verschlüsselten Messengerdienstes Anom als Beweismittel in seinem Prozess angefochten. Sein Rechtsstreit wird nun vor dem Landgericht Mannheim neu aufgerollt.

Im Mittelpunkt des Falls steht Anom, eine verschlüsselte Kommunikationsplattform, die heimlich von den Strafverfolgungsbehörden betrieben wurde, um kriminelle Netzwerke zu überwachen. Weltweit nutzten Behörden die über die Plattform gesammelten Daten, um Drogengeschäfte, Geldwäsche und schwere Gewalttaten zu verfolgen.

Der Angeklagte war 2021 erstmals wegen Drogenhandels verurteilt worden. Sein Urteil stützte sich teilweise auf Beweise, die über Anom gewonnen worden waren – einen Messengerdienst, den das FBI infiltriert hatte. Die Behörde hatte in den Anom-Geräten eine versteckte Funktion installiert, die verschlüsselte Kopien aller Nachrichten an einen iBot-Server weiterleitete. Ein EU-Land hatte diesen Server im Rahmen einer Vereinbarung mit den USA bereitgestellt.

2023 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Diese Entscheidung folgte auf Änderungen im deutschen Cannabisrecht, die die rechtliche Grundlage für das Strafmaß beeinflussten. Der Verurteilte reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein und argumentierte, seine Grundrechte seien verletzt worden. Er warf dem Landgericht Mannheim und dem Bundesgerichtshof vor, die gegen ihn verwendeten Anom-Daten nicht ausreichend geprüft zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht prüfte seine Beschwerde, lehnte jedoch eine vollständige Entscheidung ab. Die Richter urteilten, seine Argumente seien nicht detailliert genug, um einen Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzipien oder den Schutz der Menschenrechte nachzuweisen. Dennoch bestätigte das Gericht, dass das Landgericht Mannheim den Fall neu verhandeln müsse. In dem erneuten Verfahren wird die Beweislage – einschließlich der umstrittenen Anom-Daten – erneut geprüft.

Die Neuverhandlung zwingt das Mannheimer Gericht, die Beweise vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage neu zu bewerten. Der Fall wirft zudem grundsätzliche Fragen über den Einsatz verdeckter Überwachungstools wie Anom in Strafverfahren auf. Strafverfolgungsbehörden in mehreren Ländern haben sich auf solche Daten gestützt, um organisierte Kriminalität zu zerschlagen.

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