BGH-Urteil belastet Betreiber von Batteriespeichern mit neuen Anschlussgebühren
BGH-Urteil belastet Betreiber von Batteriespeichern mit neuen Anschlussgebühren
Deutschlands höchstes Zivilgericht, die Bundesregierung, hat entschieden, dass Netzbetreiber Anschlussgebühren für die Stromnetze auch von Endverbrauchern erheben dürfen – darunter fallen nun auch Betreiber stationärer Batteriespeicher. Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gekippt und die Frage nach den künftigen Kosten von Energiespeicherprojekten in Deutschland aufgeworfen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Speicherentwickler Kyon Energy, der argumentierte, dass großtechnische Batteriespeichersysteme nicht denselben Gebühren unterliegen sollten wie herkömmliche Verbraucher. Das Unternehmen betonte, dass solche Anlagen zur Netzstabilisierung beitrügen und daher anders behandelt werden müssten. Der BGH wies diese Position jedoch zurück und stufte Speicherbetreiber für die Anschlussentgelte wie Endkunden ein.
Kyon Energy reagierte zurückhaltend und erklärte, die vollen Auswirkungen des Urteils ließen sich erst beurteilen, wenn die detaillierte Begründung des Gerichts vorliege. Benedikt Deuchert, bei dem Unternehmen zuständig für Geschäftsentwicklung und Regulierungsfragen, äußerte zudem Bedenken hinsichtlich des Ermessensspielraums und der Aufsichtspraxis der Bundesnetzagentur bei der Umsetzung der Entscheidung. Juristische Expert:innen kommentierten die Folgen des Urteils: Dr. Julia Freifrau von Hungerstein und Simon Groneberg von der Kanzlei McDermott Will & Emery wiesen darauf hin, dass die Entscheidung zwar Rechtssicherheit schaffe, gleichzeitig aber die Kosten für Speicherprojektierer in Deutschland steigen könnten. Der Bundesverband Energiespeicher kritisierte das Urteil scharf und bezeichnete es als Rückschlag für die Branche und die deutsche Energiewende. Urban Windelen, Vorstandsvorsitzender des Verbands, bedauerte, dass Speichersysteme weiterhin als Endverbraucher eingestuft würden und damit anschlussgebührenpflichtig seien.
Angesichts von über 850 Verteilnetzbetreibern in Deutschland könnte die praktische Umsetzung des Urteils regional unterschiedlich ausfallen. Unklar bleibt zudem, wie sich die Entscheidung auf andere Speichertechnologien wie Pumpspeicher oder thermische Systeme auswirkt.
Mit dem BGH-Urteil werden die Netzanschlussgebühren für Batteriespeicherbetreiber nun verbindlich festgeschrieben – was die Projektkosten in Deutschland treiben könnte. Entwickler und Branchenverbände stehen vor Unsicherheiten bei der Investitionsplanung und regulatorischen Aufsicht. Die langfristigen Auswirkungen auf die Energiewende in Deutschland hängen davon ab, wie Betreiber und Politik auf das Urteil reagieren.
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