Freiburger Oberbürgermeister entgeht Vorwurf der Wahlkampfverstöße durch Social-Media-Posts
Freiburger Oberbürgermeister entgeht Vorwurf der Wahlkampfverstöße durch Social-Media-Posts
Der Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass die Social-Media-Beiträge von Oberbürgermeister Martin Horn nicht gegen Wahlkampfregeln verstoßen haben. Die Entscheidung folgte einer Prüfung zweier Posts über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz, die Monate vor der Freiburger Oberbürgermeisterwahl im April 2026 veröffentlicht worden waren.
Der Rat bestätigte, dass Städte öffentliche Mittel für offizielle Accounts von Bürgermeister:innen nutzen dürfen. Solche Beiträge müssten sich jedoch auf kommunale Aufgaben konzentrieren und Transparenz gegenüber den Bürger:innen wahren.
Untersucht wurden zwei Posts vom 28. Januar und 3. Februar 2026, in denen Horn über Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz berichtete. Beide erschienen etwa drei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April 2026.
Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle noch nicht offiziell ausgeschrieben worden. Der Rat stuft die Beiträge als sachliche Berichte über öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit und Verwaltungsarbeit ein. Strengere Regeln gelten demnach erst in der sogenannten "heißen Phase" – also vier bis sechs Wochen unmittelbar vor einer Wahl.
In den vergangenen Jahren hat sich die politische Landschaft Freiburgs gewandelt. Die Grünen bleiben mit rund 30 bis 35 Prozent der Ratssitze seit 2021 stärkste Kraft. Bündnis 90/Die Grünen sicherten sich bei der letzten Wahl 28 Sitze, die CDU 14 und die SPD 11. Kleinere Parteien wie FDP, Freie Wähler und Die Linke besetzen die übrigen Mandate, wobei es bis 2026 durch Nachwahlen oder Rücktritte zu leichten Verschiebungen kam.
Das Urteil klärt, dass offizielle Social-Media-Kanäle außerhalb der "heißen Phase" vor Wahlen über kommunale Themen informieren dürfen. Horns Beiträge wurden als zulässig eingestuft. Die Entscheidung unterstreicht damit die Trennung zwischen routinemäßiger Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampfaktivitäten.
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